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   BVerwG, 06.06.1986 - 6 B 126.84   

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BVerwG, 06.06.1986 - 6 B 126.84 (https://dejure.org/1986,18606)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.1986 - 6 B 126.84 (https://dejure.org/1986,18606)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 1986 - 6 B 126.84 (https://dejure.org/1986,18606)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Übereinstimmende Erledigung einer Hauptsache wegen Ausmusterung mangels Wehrdienstfähigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1986 - 6 B 126.84
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang vorträgt, das Verwaltungsgericht sei bei seiner Würdigung der Bekundungen des Klägers von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, weil es seine Darstellung seines "Selbstfindungsprozesses" nicht hinreichend berücksichtigt habe (vgl. dazu Urteil des Senats vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - <BVerwGE 68, 338 [BVerwG 02.02.1984 - BVerwG 6 C 134/81] = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 145>), fehlt es an einer ordnungsgemäßen Verfahrensrüge, § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80

    "Das Gewissen entscheidet nur über meine eigenen Taten..." - "... Zur Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1986 - 6 B 126.84
    Das Verwaltungsgericht ist bei seiner Entscheidung ausdrücklich von der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (in seinem Urteil vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - <BVerwGE 64, 369 [BVerwG 01.02.1982 - BVerwG 6 C 126.80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 126>; vgl. auch Urteil vom 11. März 1965 - BVerwG 6 C 9.84 - <NVwZ 1985, 493>) ausgegangen und hat diese auch zutreffend angewandt.
  • BVerwG, 11.03.1985 - 6 C 9.84

    Gewissensfreiheit - Wehrdienstverweigerung - Kriegsdienstverweigerer - Religiöse

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1986 - 6 B 126.84
    Das Verwaltungsgericht ist bei seiner Entscheidung ausdrücklich von der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (in seinem Urteil vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - <BVerwGE 64, 369 [BVerwG 01.02.1982 - BVerwG 6 C 126.80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 126>; vgl. auch Urteil vom 11. März 1965 - BVerwG 6 C 9.84 - <NVwZ 1985, 493>) ausgegangen und hat diese auch zutreffend angewandt.
  • BVerwG, 05.03.1986 - 6 C 94.84

    Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1986 - 6 B 126.84
    Das Verfahren war deshalb in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit §§ 141, 125 Abs. 1 VwGO einzustellen, die ablehnenden Bescheide der Prüfungsgremien (vgl. dazu Urteil vom 5. März 1986 - BVerwG 6 C 94.84 - mit Nachweisen) sowie das Urteil des Verwaltungsgerichts für unwirksam zu erklären und gleichzeitig über die Kosten des Rechtsstreits nach § 161 Abs. 2 VwGO zu entscheiden.
  • BVerwG, 07.10.1985 - 6 B 83.84

    Anforderungen an die bei der Kriegsdienstverweigerung vorausgesetzte

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1986 - 6 B 126.84
    Was im übrigen die Frage angeht, ob und gegebenenfalls in welcher Weise ein Wehrpflichtiger, der den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert, auch in Fällen gerechtfertigter Notwehr oder Nothilfe in seinem Gewissen belastet sein muß, so hat der Senat diese Frage in seinem Beschluß vom 7. Oktober 1985 - BVerwG 6 B 83.84 - im Zusammenhang erörtert und geklärt.
  • BVerwG, 18.03.1986 - 6 C 45.83

    Aufklärungspflicht im Sinne einer Letztverantwortung für die Beweiserhebung -

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1986 - 6 B 126.84
    Im übrigen sind die Anforderungen an die Begründung eines Urteils, das das Begehren eines Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG abweist, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. dazu aus jüngster Zeit z.B. Urteile vom 15. August 1985 - BVerwG 6 C 134.82 - und vom 18. März 1986 - BVerwG 6 C 45.83 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 15.08.1985 - 6 C 134.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1986 - 6 B 126.84
    Im übrigen sind die Anforderungen an die Begründung eines Urteils, das das Begehren eines Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG abweist, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. dazu aus jüngster Zeit z.B. Urteile vom 15. August 1985 - BVerwG 6 C 134.82 - und vom 18. März 1986 - BVerwG 6 C 45.83 - mit Nachweisen).
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